Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen Zulassung

Wenn Sie während des Umzugs beim Schützen- und Heimatfest oder bei ähnlichen Brauchtumsveranstaltungen Blankwaffen mitführen möchten, können Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

Wenn Sie für einen Schützen- oder Heimatverein eine Genehmigung zum Tragen von Säbeln, Degen, Hirschfängern, Sappeurbeilen oder ähnlichen Blankwaffen beantragen möchten, können Sie dies bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde machen.

Zuständig ist die Waffenbehörde, in deren Kreisgebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

Das Formular zur Genehmigung kann auf der Homepage der zuständigen Polizeibehörde heruntergeladen werden.

Eine Genehmigung muss dann bei den Brauchtumsveranstaltungen mitgeführt und auf Verlangen der Polizei vorgezeigt werden.

Voraussetzungen

Sie müssen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen, was bedeutet, dass Sie keine Strafverfahren anhängig haben dürfen. Dies wird überprüft.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:

-Vereinsname

-Name

-Vorname

-Staatsangehörigkeit

-Geburtsdatum

-Geburtsort

-Adresse

-Art der Veranstaltung, bei der die Waffen geführt werden sollen

-Wann finden diese statt?

-Wo und in welcher Form finden diese statt?

-Werden bei diesen Veranstaltungen alkoholische Getränke ausgeschenkt?

-Welche Waffen sollen geführt werden? Bei Schusswaffen: Art, Hersteller, Inhaber, Nummer Waffenbesitzkarte

-Warum sollen diese geführt werden?

-Werden die Waffen bei der gesamten Dauer der Veranstaltung geführt?

- Wurde bereits früher ein solcher Antrag gestellt? Wenn ja: Angabe Behörde, Datum, Aktenzeichen

- Versicherung Ihrerseits, dass die Angaben korrekt gemacht wurden und dass es Ihnen bekannt ist, dass der Antrag kostenpflichtig ist

-Ort, Datum, Ihre Unterschrift

  • Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen Zulassung
  • Leistungen der Waffenbehörde zum Thema Brauchtum
  • Ausnahmegenehmigungen zum Tragen von Blankwaffen auf Schützen und Heimatfesten
  • Anmeldung online oder schriftlich

Zuständig: Kreispolizeibehörde

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