Anzeige von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten

Volltext

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, der Abteilung Bußgeldstelle eine durch ihn im Gebiet der Stadt Halle (Saale) festgestellte Ordnungswidrigkeit im Sinne des  § 1 OWiG  im ruhenden Verkehr oder allgemeine Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen.
Sofern es sich bei dem Verstoß jedoch um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeibehörde, da die Verwaltungsbehörde für die Ahndung und Verfolgung von Straftaten nicht zuständig ist.

Bei Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr:

  • vollständig ausgefülltes Formular "Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit" (siehe unten)
  • ggf. Beweismittel (z.B. Fotos)

Bei Anzeigen allgemeiner Ordnungswidrigkeiten:

  • vollständig ausgefülltes Formular "Anzeige Allgemeine Ordnungswidrigkeit" (siehe unten)
  • ggf. Beweismittel (z.B. Fotos)

Verfahrensablauf

Ihre Anzeige kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen und die Anzeige zeitnah nach Ihrer Feststellung hergereicht wird.
Anonyme Anzeigen können nicht bearbeitet werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern stellt lediglich eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Bußgeldverfahren über den ihr jetzt bekannt gemachten Sachverhalt einzuleiten. Der Anzeigenerstatter hat daher, auch als persönlich Geschädigter, keinen Anspruch auf die Durchführung eines Bußgeldverfahrens.

Als Anzeigenerstatter werden Sie als Zeuge im weiteren Verfahren namentlich benannt. Unter Umständen müssen Sie den festgestellten Sachverhalt auch vor Gericht bezeugen. Aus diesem Grund werden anonyme Anzeigen nicht bearbeitet.

Als Zeuge sind Sie nicht berechtigt, weitere Auskünfte zu dem geführten Verfahren zu erhalten. Es wird daher darum gebeten, von derartigen Nachfragen Abstand zu nehmen.

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