Landtagswahlen

Landtagswahl am 06.09.2026

 

 

 

 

 

 

 

Das Wahlsystem

Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl gewählt.

  1. Dabei wird das Wahlgebiet des Landes in 41 Wahlkreise eingeteilt (§ 10 LWG). Die Größe der Wahlkreise berücksichtigt die durchschnittliche Zahl der deutschen Bevölkerung, um im ganzen Land die gleichen Wahlbedingungen zu schaffen. Um regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, darf die durchschnittliche Bevölkerungszahl nur um 20 vom Hundert von dieser Zahl nach oben oder unten abweichen. Die Wahlbewerber um die Direktmandate in den Wahlkreisen, die sog. Kreiswahlvorschläge, werden mit der Erststimme ermittelt. Gewählt ist dabei der Bewerber, der die meisten Stimmen im Wahlkreis auf sich vereinigt (einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Erststimmen - § 33 LWG).
  2. Neben den 41 Direktmandaten werden im Regelfall 42 weitere Abgeordnete im Rahmen der Verhältniswahl ermittelt. Berücksichtigt werden dabei die Parteien, die mindestens 5 vom Hundert (sogenannte 5-Prozent-Hürde) der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Von der festgelegten Anzahl von 83 Landtagsabgeordneten wird unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn sich Mehrsitze (sogenannte Überhangmandate) und Ausgleichsmandate ergeben. Die Verhältniswahl erfolgt über starre Listen nach Landeswahlvorschlägen. Diese können ausschließlich von Parteien  aufgestellt werden und dürfen nach der Zulassung durch den Landeswahlausschuss nicht mehr abgeändert werden (§ 35 LWG).

Im Ergebnis setzt sich der Landtag daher aus den 41 erfolgreichen Bewerbern in den Wahlkreisen sowie mindestens 42 Abgeordneten nach den Landeswahlvorschlägen zusammen. Die Abgeordnetensitze werden dabei entsprechend dem von den Parteien erzielten Stimmenverhältnis verteilt. In Sachsen-Anhalt erfolgt die Ermittlung der Sitzverteilung nach dem mathematischen Verfahren "Hare-Niemeyer".

Der Wähler entscheidet also mit zwei Stimmen über die personelle Zusammensetzung des Landtages von Sachsen-Anhalt (Erststimme und Zweitstimme).


Die Wahlbezirke (§ 11 LWO)

Die 41 Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke unterteilt. Die Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden bestimmen, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Etwa maximal 2 500 Einwohner bilden einen Wahlbezirk. Größere Gemeinden werden demnach in mehrere Wahlbezirke unterteilt, ohne dass die Grenze von 2 500 Einwohner überschritten werden darf. Andererseits darf die Zahl der wahlberechtigten Personen nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne wahlberechtigte Personen gewählt haben. Insgesamt werden in Sachsen-Anhalt ca. 3 000 Wahlbezirke gebildet, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.

Wahlkreis 7 - Haldensleben   
  • Verbandsgemeinde Flechtingen mit den Mitgliedsgemeinden Altenhausen, Beendorf, Bülstringen, Calvörde, Erxleben, Flechtingen, Ingersleben

  • Stadt Haldensleben mit allen Ortsteilen

  • Gemeinde Niedere Börde mit allen Ortsteilen

  • Verbandsgemeinde Obere Aller mit den Mitgliedsgemeinden Eilsleben, Harbke, Hötensleben, Sommersdorf, Ummendorf, Völpke, Wefensleben

Wahlkreis 8 - Wolmirstedt   
  • Gemeinde Barleben mit allen Ortsteilen

  • Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit den Mitgliedsgemeinden Angern, Burgstall, Colbitz, Loitsche-Heinrichsberg, Rogätz, Westheide, Zielitz

  • Gemeinde Hohe Börde mit allen Ortsteilen

  • Stadt Wolmirstedt mit allen Ortsteilen

Wahlkreis 9 - 

Oschersleben-Wanzleben   

  • Stadt Oschersleben (Bode) mit allen Ortsteilen

  • Gemeinde Sülzetal mit allen Ortsteilen

  • Stadt Wanzleben-Börde mit allen Ortsteilen

  • Verbandsgemeinde Westliche Börde mit den Mitgliedsgemeinden Am Großen Bruch, Ausleben, Stadt Gröningen, Stadt Kroppenstedt 


Das Kreiswahlbüro ist wie folgt zu erreichen:

Kreiswahlleiter Dr. Marcus Waselewski

Stellv. Kreiswahlleiter Uwe Baier

Kreiswahlbüro:
Telefon: (03904) 7240 -1302 und -1304, E-Mail: kreistag-wahlen@landkreis-boerde.de

Anschrift des Kreiswahlleiters/Kreiswahlbüros:
Landkreis Börde, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben


Die Landeswahlleiterin informiert:

Wichtige Daten in Vorbereitung der Landtagswahl
Zeitskala

Hinweise zu Aufstellungsversammlungen
Informationen zur Wahlkreiseinteilung und Bewerberaufstellung - Anlage

Bekanntmachungen der Landeswahlleiterin
Feststellung der Landeswahlleiterin gemäß § 28 Abs. 1 der Landeswahlordnung
(Bek. vom 21.07.2025, veröffentlicht im MBl. LSA Seite 484)