Im Landkreis Börde wurden insgesamt acht Anträge von freien und gemeindlichen Trägern für das „Sonderinvestitionsprogramm Jugend 2026“ des Landes Sachsen-Anhalt gestellt und durch das Jugendamt positiv bewertet.
Im Anschluss erfolgte die Weiterleitung der Projektanträge an die Bewilligungsbehörden Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt und Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Durch ein bewusst schlankes, digitales Verfahren soll der bestehende Investitionsstau in den lokalen Jugendhilfestrukturen nun zügig und spürbar abgebaut werden.
Das Landesprogramm reagiert gezielt auf akute bauliche, energetische und qualitative Bedarfe in der Kinder- und Jugendarbeit. Im Landkreis Börde wurden die Anträge größtenteils direkt durch die jeweiligen Sitzgemeinden gestellt. Die beantragten Vorhaben decken dabei ein breites Spektrum ab: So stehen unter anderem ein mobiler Pop-up-Stand zur Jugendbeteiligung in Wanzleben, die Sanierung des Jugendzentrums in Eilsleben sowie die Umgestaltung der Außenanlage des Jugendclubs in Barleben auf der Agenda. Gefördert werden sowohl dringende Baumaßnahmen als auch neue Ausstattungsgegenstände.
Um die Umsetzung der Projekte innerhalb des engen Zeitrahmens von einem Jahr nach Bewilligung zu sichern, setzten das Land und die Kommunen auf ein verkürztes Antragsverfahren. Das Jugendamt fungierte hierbei als direkter Partner vor Ort. Die positiven Rückmeldungen der Behörde dienten der Investitionsbank als direktes Legitimationsschreiben, sodass auf langwierige, mehrstufige Prüfprozesse auf Landesebene verzichtet werden konnte.
Die Gesamtkosten für die einzelnen Vorhaben im Landkreis Börde bewegen sich im vorgegebenen Finanzrahmen zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro je Projekt. Eine Fortsetzung der Unterstützung für die offene Kinder- und Jugendarbeit ist bereits in Sicht: Für das Jahr 2027 stellt das Land Sachsen-Anhalt landesweit insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, wovon ein fester Anteil von 1,2 Millionen Euro direkt auf den Landkreis Börde entfallen soll. Die Anträge für das Folgejahr können bereits bis zum 01.10.2026 durch die Träger gestellt werden, im Anschluss wird im Jugendhilfeausschuss eine Prioritätenliste zur Verteilung der Mittel beschlossen.