Landkreis

Landkreis Börde informiert über Änderungen im Fischereigesetz

Zum 31. März 2026 ist das 2. Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes in Kraft getreten. Damit gehen einige wichtige Neuerungen einher, die insbesondere den Zugang zur Fischerei für Kinder und Jugendliche erleichtern.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Das Mindestalter für die Ausstellung eines Fischereischeins wurde von 14 auf zwölf Jahre gesenkt.

Ein Friedfischfischereischein kann bereits ab dem achten Lebensjahr erworben werden.

Die bisherige Jugendfischerprüfung sowie der Jugendfischereischein entfallen. Stattdessen berechtigt die Teilnahme an der Friedfischfischerprüfung durch Vorlage des Zeugnisses zum Erwerb des Friedfischfischereischeins.

Eine bereits bestandene Jugendfischerprüfung bleibt weiterhin gültig und ermöglicht die Ausstellung eines Friedfischfischereischeins, ein Prüfungsnachweis ist erforderlich.

Wichtige Hinweise für bestehende Dokumente:

Bereits ausgestellte Jugendfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Nach Ablauf kann ausschließlich ein Friedfischfischereischein beantragt werden. Für die Ausstellung ist ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) erforderlich.

Mit den Änderungen soll insbesondere jungen Menschen ein frühzeitiger Zugang zur Fischerei ermöglicht und bestehende Regelungen vereinfacht werden.

Der Landkreis Börde empfiehlt allen Interessierten, sich frühzeitig über die neuen Voraussetzungen zu informieren.

Last update: 14.04.2026 10:54 Uhr