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Kreisumlage rechtlich geklärt – Landkreis Börde begrüßt Gesetzesänderung als Meilenstein für mehr Planungssicherheit

Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Festsetzung der Kreisumlage begrüßt der Landkreis Börde ausdrücklich die gestern beschlossene Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes durch den Landtag von Sachsen-Anhalt. Damit wird eine langjährige Forderung der Landkreise erfüllt und ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtsklarheit und kommunalem Rechtsfrieden getan.

Dr. Marcus Waselewski, Beigeordneter des Landkreises Börde erklärt:

„Die neue gesetzliche Regelung sorgt nunmehr für verlässliche Rahmenbedingungen bei der Festsetzung der Kreisumlage. Sie berücksichtigt reale Ausgaben und schafft damit Stabilität für die kommunale Finanzierung.“

Durch die Festlegung konkreter, objektiv nachvollziehbarer Kriterien wird die Festsetzung der Kreisumlage transparent. Der Landkreis Börde sieht darin eine große Chance, die kommunale Familie zu stärken und Konflikte zwischen den Landkreisen und den kreisangehörigen Kommunen künftig zu vermeiden.

Zugleich führt die Gesetzesänderung zu einer Entlastung der Verwaltungsgerichte und ermöglicht es, Ressourcen wieder stärker auf die kommunalen Kernaufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu konzentrieren.

Ein weiterer positiver Aspekt: Ab dem Jahr 2026 wird auch die Hebesatzhöhe auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen geregelt.

Fazit des Beigeordneten:

„Die Änderungen im Kommunalverfassungsrecht sind ein wichtiger Schritt für eine weitere gelingende Zusammenarbeit auf Augenhöhe in der kommunalen Familie – sachlich, fair und zukunftsfähig.“

Last update: 12.06.2025 10:25 Uhr