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Jagdscheinverlängerung für das Jagdjahr 2027 – Hinweise zum Verfahren

Die Untere Jagdbehörde informiert über das Verfahren zur Verlängerung und Ausstellung der Jagdscheine für das am 1. April 2027 beginnende Jagdjahr.

Die Verlängerung und Ausstellung der Jagdscheine ist ab dem 16. Februar 2027 möglich. Eine vorherige Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Die hierfür notwendigen Unterlagen – der entsprechende Antrag, ein gültiger Versicherungsnachweis sowie gegebenenfalls ein aktuelles Passbild – müssen erst im Rahmen der Jagdscheinverlängerung ab dem 16. Februar 2027 vorgelegt werden. Eine vorzeitige Einreichung dieser Unterlagen ist nicht notwendig. 

Wichtige Ausnahmeregelung 

Jägerinnen und Jäger, die nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis (z. B. einer Waffenbesitzkarte) sind, müssen ihren Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins für das Jagdjahr 2027 bereits im November 2026 bei der Unteren Jagdbehörde einreichen. 

Weitere Informationen und Termine 

Zusätzliche Termine zur Jagdscheinverlängerung sowie weitere organisatorische Hinweise zum Ablauf werden rechtzeitig gesondert bekannt gegeben. Die Untere Jagdbehörde bittet darum, von einer vorzeitigen Antragstellung abzusehen, sofern nicht die oben genannte Ausnahmeregelung zutrifft.

Last update: 06.11.2026 11:39 Uhr