Bei der HPAI handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung des Geflügels. Sie verläuft beim Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen und weißt eine sehr hohe Sterblichkeitsrate auf. Für den Menschen besteht die Gefahr einer Ansteckung durch intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel.
Bei dem Ausbruch handelt es sich um den zweiten Ausbruch im Landkreis Börde seit dem 01.03.2026, der sich jedoch außerhalb bereits festgelegter Restriktionszonen befindet. Die bestehenden Restriktionszonen bleiben weiterhin unverändert bestehen.
Das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde möchte auf Grund der aktuellen Gefährdungssituation alle Halter von Geflügel dazu aufrufen ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent einzuhalten. Bei der Feststellung von Krankheitsanzeichen wie Atemnot, Niesen, Teilnahmslosigkeit oder dem Auftreten vermehrter Todesfälle im Tierbestand ist das Amt zu informieren.
Bei der Jagd auf Federwild sind die Anforderungen grundsätzlicher Hygiene einzuhalten und die erlegten Tiere nicht in Kontakt mit Hausgeflügel zu bringen. In den festgelegten Restriktionszonen bleibt die Jagd auf Federwild untersagt.
Die Bevölkerung ist angehalten Totfunde und Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wildvögeln zu melden.
Weitere Informationen zur Klassischen Geflügelpest sind auf der Homepage des Landkreises und auf den Seiten des FLI hinterlegt:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest