Zur theoretischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden

Wenn Sie eine theoretische Prüfung als Bewerberin oder Bewerber um eine Lizenz zum Führen von Flugzeugen und Hubschraubern, Leichtluftfahrzeugen, Segelflugzeugen nach Sichtflugregeln oder Freiballonen absolvieren möchten, müssen Sie sich anmelden.

Volltext

Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.

Dies gilt für folgende Lizenzen:

  • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
  • Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
  • Segelflugzeuge (SPL)
  • Freiballone (BPL)

Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.

Voraussetzungen

  • abgeschlossene theoretische Ausbildung

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erfordert theoretische Prüfung
  • Gilt für folgende Lizenzen
    • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln
    • Leichtluftfahrzeuge nach Sichtflugregeln
    • Segelflugzeuge
    • Freiballone
  • Anmeldung auch nötig für Wiederholung der theoretischen Prüfung
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