Zur praktischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden

Wenn Sie eine praktische Prüfung als Pilotin oder Pilot für das Führen von Flugzeugen oder Hubschraubern nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeugen, Segelflugzeugen oder Freiballonen ablegen möchten, müssen Sie sich anmelden.

Volltext

Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer praktischen Prüfung anmelden.

Dies betrifft folgende Lizenzen:

  • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
  • Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
  • Segelflugzeuge (SPL)
  • Freiballone (BPL)

Sie möchten die praktische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.

Voraussetzungen

  • abgeschlossene theoretische Ausbildung
  • bestandene theoretische Prüfung
  • abgeschlossene praktische Flugausbildung

erforderliche Unterlagen

  • Antrag 
  • Nachweis der Flugausbildung
  • Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erfordert praktische Prüfung
  • dies betrifft folgende Lizenzen:
    • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln
    • Leichtluftfahrzeuge nach Sichtflugregeln
    • Segelflugzeugen nach Sichtflugregeln
    • Freiballone
  • Anmeldung auch nötig bei Wiederholung der Prüfung
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