(Wieder-)Ausfuhranmeldungen elektronisch nachverfolgen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

(Wieder-)Ausfuhranmeldungen elektronisch nachverfolgen

Mit der "MRN-Statusauskunft" des Zolles können Sie online Informationen zu Ihren (Wieder-)Ausfuhranmeldungen abrufen.

Volltext

Wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland exportieren möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorher über das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem" (ATLAS) anmelden. Ihre Anmeldung wird automatisiert entgegengenommen und unter einer sendungsbezogenen Referenznummer (Master Reference Number, MRN) gespeichert. Mit der Annahme der (Wieder-)Ausfuhranmeldung wird Ihnen die MRN bekannt gegeben. Zusätzlich bekommen Sie bei Überlassung der Ware in das (Wieder-)Ausfuhrverfahren ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auf dem unter anderem die MRN vermerkt ist. 

Mit der Internet-Statusauskunft können Sie allgemeine Informationen zu (Wieder-)Ausfuhrvorgängen online abrufen. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit

  • Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) oder 
  • Ihrer Identifikationsnummer aus einem Drittstaat (TCUI-Nummer)

identifizieren.

Voraussetzungen

Sie müssen Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.

  • MRN-Nummer
  • TIN (EORI- oder TCUI-Nummer)

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Seite "Internetausfuhranmeldung Plus" auf und wählen Sie die "MRN Statusauskunft".
  • Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre TIN (EORI- oder TCUI-Nummer) eingeben müssen.
  • Internet MRN Statusanfrage (Wieder-)Ausfuhr Auskunft 
  • Bei der Anmeldung einer (Wieder-)Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland wird eine Master Reference Number (MRN) vergeben.
  • Durch die Internet-Statusauskunft kann der Status von  (Wieder-)Ausfuhranmeldungen online nachverfolgt werden.
  • Dafür nötig: MRN sowie TIN (EORI- oder TCUI-Nummer).
  • Zuständig: Generalzolldirektion
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