Weitere Berechtigungen in Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), in Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und in Lizenz für Ballone (BPL) eintragen

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz auf eine Wolkenflug- Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- oder Schleppberechtigung und die Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb beantragen.

Volltext

Sie haben eine gültige Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine der folgenden Berechtigungen beantragen.

Mit einer Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL):

  • Kunstflugberechtigung
  • Bergflugberechtigung
  • Nachtflugberechtigung
  • Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner

Mit einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten (PPL):

  • Kunstflugberechtigung
  • Bergflugberechtigung
  • Nachtflugberechtigung
  • Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner

Mit einer Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL):

  • Wolkenflugberechtigung
  • Kunstflugberechtigung
  • Nachtflugberechtigung mit Reisemotorsegler
  • Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler

Mit einer Lizenz für Ballone (BPL):

  • Nachtflugberechtigung
  • Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb

Für die Beantragung dieser Berechtigungen müssen Sie eine Flugausbildung absolvieren. Umfang und Inhalte der Ausbildung sind abhängig von Ihrer Lizenz und der Berechtigung, die Sie beantragen möchten.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL.
  • Sie haben die Flugausbildung erfolgreich abgeschlossen.

Kurzfassung

  • gültige Pilotenlizenz kann wie folgt erweitert werden
    • Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL):
      • Kunstflugberechtigung
      • Bergflugberechtigung
      • Nachtflugberechtigung
      • Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner
    • Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten (PPL):
      • Kunstflugberechtigung
      • Bergflugberechtigung
      • Nachtflugberechtigung
      • Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner
    • Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL):
      • Wolkenflugberechtigung
      • Kunstflugberechtigung
      • Nachtflugberechtigung mit Reisemotorsegler
      • Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler
    • Lizenz für Ballone (BPL):
      • Nachtflugberechtigung
      • Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb
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