Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz auf eine Wolkenflug- Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- oder Schleppberechtigung und die Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb beantragen.
Volltext
Sie haben eine gültige Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine der folgenden Berechtigungen beantragen.
Mit einer Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL):
- Kunstflugberechtigung
- Bergflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung
- Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner
Mit einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten (PPL):
- Kunstflugberechtigung
- Bergflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung
- Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner
Mit einer Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL):
- Wolkenflugberechtigung
- Kunstflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung mit Reisemotorsegler
- Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler
Mit einer Lizenz für Ballone (BPL):
- Nachtflugberechtigung
- Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb
Für die Beantragung dieser Berechtigungen müssen Sie eine Flugausbildung absolvieren. Umfang und Inhalte der Ausbildung sind abhängig von Ihrer Lizenz und der Berechtigung, die Sie beantragen möchten.
Voraussetzungen
- Sie haben eine gültige Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL.
- Sie haben die Flugausbildung erfolgreich abgeschlossen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 7 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Anhang I FCL.800,FCL.805,FCL.810,FCL.815 Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.200, SFCL.205,SFCL.210,SFCL.215, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.200,BFCL.210,BFCL.215, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Kurzfassung
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gültige Pilotenlizenz kann wie folgt erweitert werden
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Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL):
- Kunstflugberechtigung
- Bergflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung
- Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner
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Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten (PPL):
- Kunstflugberechtigung
- Bergflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung
- Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner
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Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL):
- Wolkenflugberechtigung
- Kunstflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung mit Reisemotorsegler
- Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler
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Lizenz für Ballone (BPL):
- Nachtflugberechtigung
- Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb
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Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL):