Wenn Sie eine veraltete Pilotenlizenz besitzen, die vor dem Jahr 2011 ausgestellt worden ist, können Sie diese gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde umwandeln lassen.
Volltext
Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2011 die Regularien für Pilotenlizenzen für den gesamten EU-Raum vereinheitlicht. Dadurch mussten Lizenzen in das neue Regelwerk überführt und umgewandelt werden.
Wenn Sie eine ältere Lizenz besitzen, heißt dies nicht zwingend, dass Sie die Prüfung erneut ablegen müssen. Stattdessen müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, dass Ihre Fluglizenz umgewandelt wird.
Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Ausbildung erforderlich. Ihre zuständige Ausbildungsorganisation kann den Umfang dieser Ausbildung bestimmen.
Die zuständige Behörde wandelt Fluglizenzen in Teil-FCL-Lizenzen um, wenn die erforderlichen Bedingungen des entsprechenden Umwandlungsberichts erfüllt sind.
Dies gilt für:
- Lizenzen
- Berechtigungen
- Zeugnisse
- Anerkennungen beziehungsweise Qualifikationen
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- 2011 Vereinheitlichung der Regularien für Pilotenlizenzen für gesamten EU-Raum
- Lizenz muss umgewandelt werden; zuständige Behörde prüft entsprechend der geltenden Umwandlungsberichte
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gilt für:
- Lizenzen
- Berechtigungen
- Zeugnisse
- Anerkennungen beziehungsweise Qualifikationen