Sie möchten, dass Ihr Kind eine Schule außerhalb Ihres Schuleinzugsbereichs besucht? Dafür können Sie einen Antrag stellen.
Volltext
Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Schuleinzugsbereich, in dem Sie wohnen. In Ausnahmefällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für einen Besuch einer Schule außerhalb des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.
Gebühren
Es fallen gegebenenfalls Gebühren für Sie an. Die Höhe der Gebühr legt der jeweilige Schulträger fest.
erforderliche Unterlagen
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Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger
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Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
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Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen
Fristen
Mögliche Fristen für Anträge zur Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs legen die jeweiligen Schulträger fest.
Bearbeitungsdauer
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger Ihrer bisherigen Schule.
Verfahrensablauf
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Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb Ihres Schuleinzugsbereichs besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem bisherigen Schulträger ab.
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Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
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Die betroffenen Schulen werden durch die/den Schulträger angehört, bevor eine Entscheidung fällt.
Ob Sie den Antrag online stellen können, erfahren Sie bei Ihrem Schulträger.