Sie möchten, dass Ihr Kind eine Schule außerhalb Ihres Wohnbezirks besucht? Dafür können Sie einen Antrag stellen.
Volltext
Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Bezirk, in dem Sie wohnen. In besonderen Fällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für einen Wechsel des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.
Gebühren
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger
- Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
- Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen
Fristen
Mögliche Fristen für Anträge zum Wechsel des Schuleinzugsbereichs legen die Schulträger fest.
Bearbeitungsdauer
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger Ihrer bisherigen Schule.
Formulare
Verfahrensablauf
- Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb ihres Wohnbezirks besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem aktuellen Schulträger ab.
- Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
- Die betroffenen Schulen werden angehört, bevor eine Entscheidung fällt.
Ob Sie den Antrag online möglich stellen können, entscheidet Ihr Schulträger.
Hinweise (Besonderheiten)
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Kinder müssen die Schule besuchen, in deren Bezirk sie wohnen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können die Erziehungsberechtigten einen Schulbezirkswechsel beantragen.
- Der Schulträger der bisherigen Schule entscheidet über den Antrag.
- Der Schulträger prüft, ob eine unzumutbare Härte vorliegt, die den Besuch der zuständigen Schule unmöglich macht (Ausnahmesituation, persönliche Gründe des Kindes oder der Eltern).
- Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund.