Wenn Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren möchten, benötigen Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Volltext
Um mit einem Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Prüfbescheinigung. Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Prüfung ablegen. Wenn Sie die Prüfung bestehen, stellt Ihnen die Behörde eine Bescheinigung aus. Die Prüfbescheinigung müssen Sie beim Fahren Ihres Mofas mit sich führen.
In folgenden Fällen benötigen Sie keine Prüfbescheinigung:
- Sie besitzen bereits eine deutsche Fahrerlaubnis.
- Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis, die in Deutschland gültig ist.
Bevor Sie die Prüfung für die Bescheinigung ablegen dürfen, müssen Sie an einem entsprechenden Ausbildungskurs teilnehmen. Dazu gilt:
- Der Kurs findet bei einer zugelassenen Fahrschule statt.
- Die Fahrlehrkraft muss eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse A besitzen.
- Nach dem Kurs erhalten Sie von der Fahrschule eine Bescheinigung, dass Sie die Ausbildung abgeschlossen haben.
Wenn Sie noch keine Prüfung abgelegt haben, dürfen Sie mit dem Mofa nur in Begleitung einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers auf öffentlichen Straßen fahren.
Voraussetzungen
- Sie haben an einem Mofa-Prüfbescheinigungs-Kurs an einer zugelassenen Fahrschule oder einer anderen anerkannten Schule teilgenommen.
- Sie kennen und verstehen die Verkehrsregeln.
-
Sie kennen die Gefahren des Straßenverkehrs und wissen, wie Sie sich richtig und sicher im Straßenverkehr verhalten.
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis
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Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs einer zugelassenen Fahrschule
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- um mit einem Mofa fahren zu dürfen, wird eine Prüfbescheinigung benötigt
- die Fahrerin oder der Fahrer müssen Prüfung ablegen
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keine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, bei:
- deutscher Fahrerlaubnis
- ausländischer Fahrerlaubnis, die in Deutschland gültig ist
- Kurs an einer Fahrschule notwendig, um an Prüfung teilnehmen zu können
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Kursbedingungen:
- Kurs muss an zugelassener Fahrschule stattfinden
- Fahrlehrkraft besitzt Fahrlehrerlaubnis der Klasse A
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Kursteilnahme
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Mofa-Prüfbescheinigung muss immer mitgeführt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden