Neuausstellung Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen

In bestimmten Fällen können Sie Ihre Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) neu ausstellen lassen.

Volltext

Wenn Sie eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) besitzen, können Sie in folgenden Fällen eine Neuausstellung beantragen:

  • Sie haben Ihre Pilotenlizenz verloren.
  • Die Rückseite Ihrer Pilotenlizenz ist vollständig befüllt, sodass die Luftfahrtbehörde oder prüfende Personen keine weiteren Informationen eintragen können.

Auf der Rückseite der Pilotenlizenz ist Platz für verschiedene Vermerke, beispielsweise:

  • Berechtigungen, also welche Flugzeug- oder Hubschraubertypen Sie fliegen dürfen
  • Gültigkeitszeiträume, mit Datum sowie Unterschrift oder Stempel der prüfenden Person
  • zusätzliche Vermerke beziehungsweise spezielle Einträge, zum Beispiel Nachtflugberechtigung, Kunstflug, Schleppberechtigung 
     

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültige Pilotenlizenz für 
    • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), 
    • Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)),
    • Segelflugzeuge (SPL) oder
    • Freiballone (BPL).  
       

erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag zur Neuausstellung einer Pilotenlizenz
  • gegebenenfalls Verlusterklärung
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel Auszug aus dem persönlichen Flugbuch 
     

Kurzfassung

  • Neuausstellung von Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) bei: 
    • Verlust der Lizenz
    • vollständig befüllte Rückseite / keine weiteren Einträge mehr möglich
  • mögliche Eintragungen auf Rückseite der Pilotenlizenz:
    • Berechtigungen
    • Gültigkeitszeiträume, mit Datum sowie Unterschrift oder Stempel der prüfenden Person
    • zusätzliche Vermerke beziehungsweise spezielle Einträge, zum Beispiel Nachtflugberechtigung, Kunstflug, Schleppberechtigung
       
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