Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe zahlen.
Volltext
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Gebühren
Gebühr: 6,00 EUR
Vorkasse: nein
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine nach vollendetem 18. Lebensjahr des Scheininhabers für 1 - 5 Jahre pro Jahr
Gebühr: 1,00 EUR
Vorkasse: nein
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine bis vollendetem 18. Lebensjahr des Scheininhabers sowie für Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr
Gebühr: 125,00 EUR
Vorkasse: nein
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit
Gebühr: 20,00 EUR
Vorkasse: nein
Für Sonderfischereischeine auf Lebenszeit
Ansprechpunkt
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.