Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.
Volltext
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Ansprechpunkt
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.
Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.
- Fischereiabgabe Zahlung
- Die Fischereiabgabe muss zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein gezahlt werden. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
- Es fallen Kosten an.
- Zuständig: untere Fischereibehörden