Wenn Ihnen beide Hände beziehungsweise Arme fehlen, können Sie Parkerleichterungen für das Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheiben beantragen.
Volltext
Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen
- gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat
- das Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung, ohne dass Sie eine Parkscheibe auslegen müssen.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
Voraussetzungen
- Ihnen fehlen beide Hände oder beide Arme.
Gebühren
Es fallen in der Regel keine Kosten an.
Fristen
Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.
Ansprechpunkt
Straßenverkehrsbehörde
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Menschen ohne Hände beziehungsweise ohne Arme können Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen
-
Ausnahmegenehmigung ermöglicht
- gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat
- Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung ohne Parkscheibe