Volltext
In Überschwemmungsgebieten gelten bestimmte Schutzbestimmungen. Das Errichten von baulichen Anlagen sowie das Ablagern von Materialien (Erde, Sand, Steine) ist verboten. In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen erteilt werden.
- formloser Antrag
- Lageplan
Verfahrensablauf
schriftlich
Hinweise (Besonderheiten)
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