Ausnahmegenehmigung für Überschwemmungsgebiete

Volltext

In Überschwemmungsgebieten gelten bestimmte Schutzbestimmungen. Das Errichten von baulichen Anlagen sowie das Ablagern von Materialien (Erde, Sand, Steine) ist verboten. In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen erteilt werden.

  • formloser Antrag
  • Lageplan

Verfahrensablauf

schriftlich

Hinweise (Besonderheiten)

für Vor-Ort-Termin bitte eine Telefonnummer angeben

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