Ausnahmegenehmigung für Überschwemmungsgebiete

Volltext

In Überschwemmungsgebieten gelten bestimmte Schutzbestimmungen. Das Errichten von baulichen Anlagen sowie das Ablagern von Materialien (Erde, Sand, Steine) ist verboten. In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen erteilt werden.

Gebühren

in der Regel 65,00 Euro, je nach Aufwand auch höher (per Rechnung)

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Lageplan

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 4 Wochen

Verfahrensablauf

schriftlich

Hinweise (Besonderheiten)

für Vor-Ort-Termin bitte eine Telefonnummer angeben

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