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In Überschwemmungsgebieten gelten bestimmte Schutzbestimmungen. Das Errichten von baulichen Anlagen sowie das Ablagern von Materialien (Erde, Sand, Steine) ist verboten. In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen erteilt werden.
Gebühren
in der Regel 65,00 Euro, je nach Aufwand auch höher (per Rechnung)
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Lageplan
Bearbeitungsdauer
innerhalb von 4 Wochen
Verfahrensablauf
schriftlich
Hinweise (Besonderheiten)
für Vor-Ort-Termin bitte eine Telefonnummer angeben