Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln

Ändern sich bei Ihrem Preismelder einzelne Daten oder möchten Sie den Preismelder wechseln? Dann müssen Sie dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) umgehend mitteilen.

Volltext

Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.

Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.

Zu den Daten gehören:

  • Name und Anschrift des Preismelders
  • eine Kontaktperson mit
    • Telefonnummer
    • gegebenenfalls Telefaxnummer
    • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

Voraussetzungen

  • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
  • Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
  • Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verfahrensablauf

Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.

Wenn Sie die Daten online übermitteln:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
  • Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.

Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:

  • Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.

Kurzfassung

  • Preismelder kann nur Grunddaten zu Tankstellen sowie Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn dort die Daten des Preismelders vorliegen
  • ändern sich einzelne oder alle Daten, muss die MTS-K umgehend informiert werden
  • zu den Daten gehören:
    • Name und Anschrift des Preismelders
    • Kontaktperson mit
      • Telefonnummer
      • gegebenenfalls Telefaxnummer
      • gegebenenfalls E-Mail-Adresse
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