Führescheinangelegenheiten
Für die Erledigung von Führerscheinangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.
Bei Fragen zur Neuerteilung bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen Auffälligkeiten unter Einwirkung von berauschenden Mitteln oder wegen Überschreitung der Höhe an Punkten im Zentralen Führerscheinregister ( KBA) sowie Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten kontaktieren Sie bitte die E-Mail: fahrerlaubnis@landkreis-boerde.de
Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung für Führerscheinangelegenheiten
Pflichtumtausch für Führerscheininhaber (Papierführerschein in EU-Kartenformat)
Für Inhaber eines Papierführerscheines mit Ausstellung vor dem 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Für Personen, die im Besitz eines „Kartenführerscheines“ sind, ist das Ausstellungsdatum für die vorgeschriebene Umtauschfrist relevant.
Die Umtauschfristen in der Übersicht:
Geburtsjahr / Inhaber von Papierführerscheinen / Ausstellungsdatum bis 31.12.1998
vor 1953
Umtausch bis 19.01.2033
1953 bis 1958
Umtausch bis 19.07.2022
1959 bis 1964
Umtausch bis 19.01.2023
1965 bis 1970
Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später
Umtausch bis 19.01.2025
Ausstellungsjahr /
Inhaber von Karten-Führerscheinen
/ Ausstellungsdatum ab 01.01.1999
1999 bis 2001
Umtausch bis 19.01.2026
2002 bis 2004
Umtausch bis 19.01.2027
2005 bis 2007
Umtausch bis 19.01.2028
2008
Umtausch bis 19.01.2029
2009
Umtausch bis 19.01.2030
2010
Umtausch bis 19.01.2031
2011
Umtausch bis 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013
Umtausch bis 19.01.2033
Gegen eine Gebühr von 5,10 Euro wird der fertige Führerschein auch nach Hause geschickt.