- In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.
Volltext
- In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.
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Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
Voraussetzungen
Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.
Verfahrensablauf
Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.
- Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen Zulassung
- Beschreibt die Ausnahmefälle, in denen keine Erlaubnis zum Transportieren und damit auch Führen von Waffenbenötigt wird
- Kein Antrag notwendig, da keine Behördenleistung erfolgt, solange die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden
- Zuständig: Kreispolizeibehörde