Unfall oder besonderen Vorfall im Bergbau melden

In Ihrem Bergbaubetrieb hat sich ein Unfall ereignet oder es hätte ein solches Betriebsereignis passieren können – mit Gefahr für Menschen oder den Betrieb? Solche Vorfälle müssen Sie melden. 

Volltext

In Ihrem Bergbaubetrieb ist es zu einem Unfall oder einem gefährlichen Vorfall gekommen? Dann müssen Sie folgendes sofort melden:

  1. Betriebsereignisse, die zum Tod oder zu schweren Verletzungen einer oder mehrerer Personen geführt haben oder führen könnten, und
  2. Betriebsereignisse, deren Kenntnis wichtig ist, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Beschäftigten oder Dritten zu hüten beziehungsweise zu beseitigen oder die für den sicheren Betrieb besonders bedeutsam sind.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

erforderliche Unterlagen

-    Beschreibung der Gefahrenlage oder des Betriebsereignisses und deren Folgen
-    Fotos, wenn vorhanden

Fristen

Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen, also ohne schuldhaftes Zögern.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf möglich, da keine behördliche Entscheidung getroffen wird.

Verfahrensablauf

Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Wenn Sie besondere Vorfälle oder Unfälle online über die Plattform "BergPass" anzeigen wollen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
  • Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine bundID.
  • Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.

Wenn Sie besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen möchten:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weiterer Ablauf: 

  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. 
  • Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Veranlassungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kurzfassung

  • Unternehmer mit unter Bergrecht stehenden Betrieben müssen Betriebsereignisse, die den Tod oder die schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeigeführt haben oder herbeiführen können, melden
  • Unternehmer mit unter Bergrecht stehenden Betrieben müssen Betriebsereignisse melden, deren Kenntnis für die Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigten oder Dritte von besonderer Bedeutung ist 
  • Anzeige kann eingereicht werden über 
  • Online-Portal „BergPass“ oder 
  • direkt bei der zuständigen Bergbehörde 
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