Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat Ihren Bildungskredit an das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben, das nun die Rückzahlung fordert. Falls Sie den fälligen Betrag nicht sofort komplett zahlen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stundung beantragen.
Volltext
Ihren Bildungskredit müssen Sie grundsätzlich in monatlichen Raten an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückzahlen. Für den Kredit fallen Zinsen an. Sie können den Kredit jederzeit ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen.
Wenn Sie Ihre monatlichen Raten vorübergehend nicht zahlen können, können Sie bei der KfW eine Stundung beantragen. In begründeten Fällen kann die KfW Ihnen eine Stundung von bis zu 24 Monaten gewähren.
Zahlen Sie nicht und stellen keinen Stundungsantrag, entstehen Verzugszinsen. Die KfW nimmt die Bundesgarantie für den Bildungskredit insbesondere dann in Anspruch, wenn Sie mehr als 6 Monate in Verzug geraten und keinen Stundungsantrag gestellt haben oder die KfW Ihrem Stundungsantrag nicht stattgeben kann. Dann zahlt zunächst der Bund die offene Darlehenssumme sowie angefallene Zinsen und Kosten an die KfW.
Die KfW gibt die weitere Bearbeitung Ihrer Rückzahlung an das Bundesverwaltungsamt (BVA) ab. Das BVA fordert Sie in einem Rückforderungsbescheid auf, die noch offenen Beträge wie Kreditbetrag, Zinsen und Kosten an das BVA zu zahlen.
Sie müssen die offenen Beträge in einer Summe zahlen. Sind Sie dazu finanziell nicht in der Lage, können Sie beim BVA eine Stundung beantragen. Wenn Sie den geschuldeten Betrag nicht fristgerecht zahlen und keinen Stundungsantrag gestellt haben, müssen Sie Rückstandszinsen zahlen. Rückstandszinsen können auch entstehen, wenn das BVA Ihren Stundungsantrag wegen fehlender Angaben nicht weiterbearbeiten kann.
Voraussetzungen
- Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist für die Rückforderung Ihres Bildungskredits zuständig, weil die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Forderung an das BVA abgegeben hat.
- Sie können den fälligen Betrag nicht zurückzahlen.
Fällige Beträge dürfen jedoch nur dann gestundet werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
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Die sofortige Zahlung würde für Sie eine erhebliche Härte bedeuten. Das ist insbesondere der Fall, wenn
- Sie sich wegen Ihrer persönlichen wirtschaftlichen Situation vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden oder
- Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten würden, wenn Sie den fälligen Betrag sofort vollständig zahlen müssten.
- Der Anspruch des Bundes darf durch die Stundung nicht gefährdet sein. Das bedeutet: Es muss zu erwarten sein, dass Sie die Forderung nach Ablauf der Stundung bezahlen können.
Gebühren
Für den Stundungszeitraum werden in der Regel Stundungszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz erhoben, den die Deutsche Bundesbank bekanntgegeben hat. Die Stundungszinsen werden erst nach dem Ende der Stundung durch Bescheid festgesetzt. Bei einer Stundung mit monatlicher Ratenzahlung werden die Zinsen monatlich fällig, sie sind in der jeweiligen Stundungsrate bereits berücksichtigt.
Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: nein
Wenn Sie umgezogen sind und dem Bundesverwaltungsamt (BVA) nicht Ihre neue Adresse mitteilen, müssen Sie für die notwendige Anschriftenermittlung zahlen.
Gebühr: 5,00 EUR
Vorkasse: nein
Gegebenenfalls fallen Mahnkosten an.
erforderliche Unterlagen
- Stundungsantrag (Vordruck)
- Gehalts oder Einkommensbescheinigungen der vergangenen 3 Monate
- Aufstellung über Ihr Vermögen: beispielsweise Grundvermögen, Bank, Spar-, Bausparguthaben, Wertpapiere mit entsprechenden Belegen in Kopie
- Aufstellung über Ihre laufenden Ausgaben wie Miete, Strom, Versicherungen, Kredite mit Angabe der Laufzeiten mit entsprechenden Belegen
- Ratenzahlungsvorschlag (optional)
Fristen
Sie können eine Stundung bis zu dem im Rückforderungsbescheid genannten Datum beantragen. Wenn Sie die Stundung später beantragen, geraten Sie in Verzug.
Wird eine Stundung bewilligt, finden Sie die neuen individuellen Zahlungsfristen in Ihrem Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid
Verfahrensablauf
In der Regel zahlen Sie einen Bildungskredit an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurück . Können Sie die Raten an die KfW ganz oder teilweise nicht zahlen, kann Ihnen die KfW in bestimmten Fällen eine Stundung für bis zu 24 Monaten gewähren.
In bestimmten Fällen gibt die KfW Ihren Vorgang an das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur weiteren Bearbeitung ab.
Eine Stundung der Rückzahlung des Bildungskredits können Sie dann per Post oder per Fax beim BVA beantragen.
- Laden Sie den Stundungsantrag auf der Seite des BVA herunter oder nutzen Sie den Vordruck, den Sie vom BVA erhalten.
- Füllen Sie den Antrag aus, fügen Sie die Nachweise bei und senden Sie alle Unterlagen per Post oder per Fax an das BVA.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Stundung des Bildungskredits gewährt.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Bildungskredit muss in monatlichen Raten an Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgezahlt werden
- für Kredit fallen Zinsen an
- Kredit kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden
- können monatliche Raten vorübergehend nicht gezahlt werden, Antrag auf Stundung bei KfW möglich
- KfW kann Stundung von bis zu 24 Monaten gewähren
- wird nicht gezahlt und kein Stundungsantrag gestellt, entstehen Verzugszinsen
- KfW nimmt Bundesgarantie für den Bildungskredit insbesondere in Anspruch, wenn mehr als 6 Monate nicht gezahlt wird und kein Stundungsantrag gestellt wurde oder die KfW einem Stundungsantrag nicht stattgeben kann
- dann zahlt zunächst Bund die offene Darlehenssumme sowie angefallene Zinsen und Kosten an die KfW
- KfW gibt weitere Bearbeitung der Rückzahlung an Bundesverwaltungsamt (BVA) ab
- BVA fordert offene Beträge mittels Rückforderungsbescheid an
- offene Beträge müssen in einer Summe gezahlt werden
- wer finanziell dazu nicht in der Lage ist, kann Stundung beim BVA beantragen
- wird geschuldeter Betrag nicht fristgerecht gezahlt und kein Stundungsantrag gestellt, müssen Rückstandszinsen gezahlt werden
- Rückstandszinsen können auch entstehen, wenn BVA Stundungsantrag wegen fehlender Angaben nicht weiterbearbeiten kann
weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen zum Bildungskredit auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA)
- Weitere Informationen zur Stundung der Forderung zum Bildungskredit auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA)
- Informationen zum Bildungskredit und zum aktuellen Zinssatz auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)