Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen

Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.

Volltext

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

Voraussetzungen

keine

Gebühren

keine

erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

keine

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

Handlungsgrundlage(n)

Kurzfassung

  • Standortregister für Freisetzungen und Anbau von gentechnisch veränderten Organismen Einsicht gewähren (öffentlich zugänglicher Teil)
  • informiert über alle Freisetzungs- und Anbauflächen von GVO in Deutschland (Lage und Nutzung)
  • Register über die Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) öffentlich einsehbar
  • kein Antrag notwendig
  • Einsicht in den nicht-öffentlichen Teil (enthält personenbezogene Daten (Namen und Adressen der Landwirte etc.) muss beantragt werden
  • zuständig: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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