Volltext
Mit der elektronischen Signatur können Sie ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Gebühren
Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Ansprechpunkt
Um eine qualifizierte Signatur zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Diensteanbieter. Eine Liste von Dienstanbietern finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.