Preise von Rind-, Schwein- und Schafschlachtkörpern melden

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Preise von Rind-, Schwein- und Schafschlachtkörpern melden

Schlachtbetriebe und Schlachthöfe müssen für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen wöchentlich die Preise und Mengen melden.

Volltext

Schlachtbetriebe und Schlachthöfe, die eine bestimmte Anzahl von Rindern, Schweinen und Schafen schlachten, müssen dies wöchentlich melden.

Sie müssen die Preise immer für die Vorwoche melden. Als Vorwoche gilt die Dauer von Montag bis Sonntag.

Sie müssen dabei folgende Angaben machen:

  • für konventionell erzeugte Rinder, Schweine und Schafe:
    • die Gesamtmenge der geschlachteten Tiere nach Stückzahl und Schlachtgewicht
    • die durchschnittlichen Auszahlungspreise pro 100 Kilogramm Schlachtgewicht
  • für ökologisch erzeugte Rinder, Schweine und Schafe:
    • die Gesamtmenge der geschlachteten Tiere nach Stückzahl und Schlachtgewicht
    • die repräsentativen Verkaufspreise gemäß den bestehenden EU-Vorschriften

Sie müssen die Preismeldungen folgendermaßen unterteilen:

  • bei Rindern nach gesetzlichen Kategorien und Handelsklassen,
  • bei Schweinen nach gesetzlichen Handelsklassen und
  • bei Schafen nach gesetzlichen Kategorien.

Darüber hinaus  müssen Sie beachten:

  • Schweine mit einem Gewicht unter 80 Kilogramm oder über 110 Kilogramm sind von bestimmten Meldungen ausgenommen.
  • Sie müssen die Muskelfleischanteile von Schweineschlachtkörpern auf Verlangen melden.
  • Sie zahlen an den Lieferanten den Preis ohne Umsatzsteuer als Auszahlungspreis.
  • Rechnen Sie pauschal mehrere Tiere ab, müssen Sie die Gesamtstückzahl für jede Kategorie melden. Bei Rindern und Schafen müssen Sie auch das Gesamtgewicht und den gewogenen Auszahlungspreis melden.

Preis- und Mengenmeldungen im CSV-Dateiformat.

Rechtsbehelf

Es stehen die allgemein geltenden Rechtsbehelfe zur Verfügung.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

  • Preise und Mengen für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen melden
  • ob Meldepflicht besteht, hängt von der Menge der wöchentlich geschlachteten Rinder, Schweine und Schafe ab
  • Angaben zu Gewicht und Mengen der Schlachtkörper nötig
  • konventionelle und ökologische Tierzucht unterliegen unterschiedlichen Angabepflichten
  • Meldungen müssen für die Vorwoche abgegeben werden, als Vorwoche gilt die Dauer von Montag bis Sonntag
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