Als hinterbliebene Eltern monatliche Entschädigungszahlung beantragen

Wenn Ihr Kind an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung beantragen.

Volltext

Wenn Ihr Kind an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.

Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:

  • körperliche oder psychische Gewalt
  • Kriegsauswirkungen
  • Ereignisse während des Zivildienstes
  • Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen

Die monatliche Entschädigungszahlung an Eltern beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung verstorben ist,

  • für einen Elternteil, wenn der andere Elternteil verstorben ist, 271,00 EUR
  • für beide Elternteile je 163,00 EUR

Sie können die Zahlung frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben.
  • Sie sind
    • voll erwerbsgemindert oder
    • können aus anderen zwingenden Gründen eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben oder
    • haben das 60. Lebensjahr vollendet

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Ansprechpunkt

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit

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