Mehrwertsteuer

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Mehrwertsteuer

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Mehrwertsteuer.

Volltext

Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer, im internationalen Kontext auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, wird grundsätzlich durch die Finanzbehörden der Länder verwaltet.

Einzelne Aufgaben werden vom Bundeszentralamt für Steuern wahrgenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeszentralamts für Steuern sowie den jeweiligen Portalen der Bundesländer.

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Mehrwertsteuer.

weiterführende Informationen

Bundesministerium der Finanzen

Bundeszentralamt für Steuern

Dieser Unterstützungsdienst unterstützt Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.

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