Bei einem Aufenthalt in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen oder ähnlichen Unterkünften kann es sein, dass Sie eine Kultur- und Tourismustaxe oder Übernachtungssteuer zahlen müssen.
Volltext
In einigen Kommunen müssen Sie eine Kultur- und Tourismustaxe oder Übernachtungssteuer bezahlen, wenn Sie in einem Hotel, einer Ferienwohnungoder Pension übernachten und nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Ansprechpunkt
Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung
Kurzfassung
Bei einem Aufenthalt in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen oder ähnlichen Unterkünften muss gegebenenfalls eine Kultur- und Tourismustaxe oder Übernachtungssteuergezahlt werden.