Bei einem Aufenthalt in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen oder ähnlichen Unterkünften kann es sein, dass Sie eine Kultur- und Tourismustaxe oder Übernachtungssteuer zahlen müssen.
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In einigen Kommunen müssen Sie eine Kultur- und Tourismustaxe oder Übernachtungssteuer bezahlen, wenn Sie in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder Pension übernachten und nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Ansprechpunkt
Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung