Kultur- und Tourismustaxe bezahlen

Bei einem Aufenthalt in  Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen oder ähnlichen Unterkünften kann es sein, dass Sie eine Kultur- und Tourismustaxe oder Übernachtungssteuer zahlen müssen.

Volltext

In einigen Kommunen müssen Sie eine Kultur- und Tourismustaxe oder Übernachtungssteuer bezahlen, wenn Sie in einem Hotel, einer Ferienwohnungoder Pension übernachten und nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

Ansprechpunkt

Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung

Kurzfassung

Bei einem Aufenthalt in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen oder ähnlichen Unterkünften muss gegebenenfalls eine Kultur- und Tourismustaxe oder Übernachtungssteuergezahlt werden.

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