Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgebenWenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.
Volltext
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.
Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.
In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.
Voraussetzungen
Keine
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Meldung Aalbewirtschaftungspläne – kommerzieller Fischfang Entgegennahme
- Aufzeichnungen für jeden Fangtag erstellen
- Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
- Jahresmeldung zum Aalfang zusenden
- Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
- Anmeldung online oder schriftlich
- Voraussetzung: keine