Genehmigung für Baurecht für autobahnnahe bauliche Anlagen beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Genehmigung für Baurecht für autobahnnahe bauliche Anlagen beantragen

Planen Sie ein Bauvorhaben nahe der Autobahn, zum Beispiel Leitungsverlegungen, Funktürme oder Werbeanlagen? Auch wenn Sie für dieses Vorhaben keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie eine straßenrechtliche Genehmigung beantragen.

Volltext

Im Nahbereich von Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung benötigen Sie für Ihre Bauvorhaben immer eine straßenrechtliche Genehmigung, die nach einer straßenrechtlichen Beurteilung durch das Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) erteilt werden kann. Das betrifft alle Autobahnen sowie ausgewählte Abschnitte der Bundesstraßen in Stadtstaaten außerhalb der Ortsdurchfahrt. Das stellt sicher, dass Verkehrsteilnehmende nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden oder anderweitige Sicherheitsrisiken auf den fließenden Verkehr einwirken.

Ihr Bauvorhaben kann zum Beispiel sein:

  • Leitungsverlegungen für Telekommunikationsanlagen
  • Errichtung von Funktürmen
  • Werbeanlagen

Sie benötigen die straßenrechtliche Genehmigung für die Anbaubeschränkungszone, die sich erstreckt:

  • bei Autobahnen 40 bis 100 Meter ab Asphaltkante
  • bei Bundesstraßen 20 bis 40 Meter ab Asphaltkante

Wenn Ihr Bauvorhaben nach der jeweils geltenden Landesbauordnung genehmigungsfrei ist, beantragen Sie die straßenrechtliche Genehmigung beim FBA. 

Unmittelbar an den Fernstraßen befindet sich die Anbauverbotszone, in der Sie grundsätzlich keine Hochbauten errichten oder Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs durchführen dürfen. Hierfür kann das FBA lediglich eine anbaurechtliche Ausnahmegenehmigung erlassen.

Voraussetzungen

  • Sie planen ein Bauvorhaben in der Anbaubeschränkungszone, die sich im Bereich von 40 bis 100 Metern Entfernung zur Bundesfernstraße befindet. Für nähere Bereiche müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
  • Sie haben geprüft, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen.
  • Sie haben geprüft, ob Sie eine Zustimmung der Autobahn GmbH als Straßenbaulastträger brauchen.

  • Bau und Betriebsbeschreibung zum jeweiligen Vorhaben mit Angaben zu:
    • Baumethode
    • Emissionen und Immissionen, zum Beispiel:
      • Rauchentwicklung
      • Dämpfe
      • Lärm
      • Lichteinwirkungen auf den Verkehr und Blendungen
      • Erschütterungen
  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit:
    • eingezeichneter Fahrbahnkante und Name sowie Nummer der Bundesfernstraße
    • eingezeichneter Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone
    • eingezeichneten Außenkanten der baulichen Anlage
    • konkreten Bemaßungen
      • Abstand des Vorhabens zur Fahrbahnkante
      • Größe der baulichen Anlage
  • Geodaten
  • wenn vorhanden: Kopie des Bauantrags
  • wenn Sie das Bauvorhaben im Auftrag ausführen, müssen Sie eine Vollmacht vorweisen

Je nach Einzelfall werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen, zum Beispiel:

  • Nachweise zu Sichtbarkeitsbeziehungen
  • Visualisierungen
  • Katasterauszüge
  • Gutachten

Zusätzlich sind für Leitungsverlegungen folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bau und Betriebsbeschreibung sowie Datenblatt:
    • Art der Leitungen und Verlegeart
    • Bau und Bauabläufe
    • Angabe der Betriebskilometer der Autobahn
    • Angabe des Flurstücks und der Flurstücks-Nummer
    • Höhenlage und Lage der Leitung im Gelände
    • falls Leitungen die Bundesautobahn oder Bundesstraße kreuzen: Querschnitt

Zusätzlich sind für Funktürme folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bau und Betriebsbeschreibung:
    • Grundriss und Querschnitt sowie Ansicht des Funkmastes oder Funkturms mitsamt Fundament, versehen mit Höhenangaben
    • Aufbau der Anlage
    • Bau- und Betriebsabläufe
    • Beschreibung der Nebenanlagen wie Zäune oder Transformatorenstationen
    • Erschließung des Vorhabens, zum Beispiel zu Wartungszwecken oder Transport
    • wenn die Transformationsstationen in unmittelbarer Nähe zu den autobahneigenen Anlagen stehen, gegebenenfalls Ausführungen zur Brandvermeidung und Brandbekämpfung im Falle eines Brandfalls ohne gesteigerte Risiken für die straßenrechtlichen Belange

Zusätzlich sind für Werbeanlagen folgende Unterlagen erforderlich:

  • Angaben zum beworbenen Betrieb
  • Nachweis, zum Beispiel mit einer Fotomontage oder anderer Visualisierung, dass Werbeanlage:
    • blendfrei gestaltet ist
    • nicht überdimensioniert ist
    • die amtliche Beschilderung nicht beeinträchtigt
    • eine unaufdringliche Farbgebung hat
    • lediglich Firmenname oder Logo enthält
  • Angaben zu anderen Werbeanlagen in unmittelbarer Nähe

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Genehmigung online oder schriftlich.  
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen, senden Sie einen formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Fernstraßen-Bundesamt (FBA).
  • Wenn Sie den Antrag online einreichen, können Sie sich:
    • als Privatperson über Ihr BundID-Konto anmelden
    • als Unternehmen mit Ihrem "Mein Unternehmenskonto" anmelden
    • als Gast ohne Registrierung anmelden 
  • Sie füllen den Online-Antrag aus und laden die erforderlichen Unterlagen direkt in die Eingabemaske hoch:
    • in den Formaten PDF, JPG oder PNG
    • mit einer maximalen Dateigröße von 10 MB
  • Die Kommunikation mit dem FBA erfolgt online über ein sicheres Postfach.
  • Wenn Sie sich als Gast registriert haben, füllen Sie den Antrag online aus. Die weitere Kommunikation mit der Behörde findet im Regelfall auf dem Postweg statt.
  • Sollte es Einwände gegen Ihren Antrag geben, bekommen Sie die Möglichkeit einer Stellungnahme. Dort können Sie die aus Ihrer Sicht geltenden Gründe für die Genehmigung Ihres Vorhabens schriftlich mitteilen.
  • Nach Beurteilung Ihres Antrags durch das FBA erhalten Sie einen Bescheid mit der Genehmigung oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Zusätzlich kann eine Beteiligung des Straßenbaulastträgers, also der Autobahn GmbH des Bundes, notwendig sein, zum Beispiel für Leitungsverlegungen.

Hinweise (Besonderheiten)

In einigen Fällen benötigt Ihr Vorhaben eine vorgelagerte Genehmigung, zum Beispiel:

  • Baugenehmigung
  • Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • berg- oder wasserrechtliche Genehmigung

In diesem Fall beantragen Sie diese Genehmigung bei der zuständigen Behörde, die dann die Zustimmung des FBA einholt. Sie müssen sich nicht mehr selbst an das FBA wenden.

  • Bauvorhaben im Nahbereich von Bundesfernstraßen benötigen straßenrechtliche Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA)
  • betrifft Autobahnen und Abschnitte der Bundesstraßen in Stadtstaaten
  • Bauvorhaben darf Verkehrsteilnehmende nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken oder Sicherheitsrisiken für den fließenden Verkehr bedeuten
  • Bauvorhaben kann zum Beispiel sein:
    • Leitungsverlegungen für Telekommunikationsanlagen
    • Errichtung von Funktürmen
    • Werbeanlagen
  • Genehmigung erforderlich für Anbaubeschränkungszone:
    • bei Autobahnen 40 bis 100 Meter ab Asphaltkante
    • bei Bundesstraßen 20 bis 40 Meter ab Asphaltkante
  • näher befindet sich die Anbauverbotszone, in der Hochbauten oder Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig sind
  • nach Landesbaurecht genehmigungsfreie Bauvorhaben werden vom Bauträger beim FBA beantragt
  • Vorhaben können eine vorgelagerte Genehmigung benötigen, zum Beispiel:
    • Baugenehmigung
    • Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
    • berg- oder wasserrechtliche Genehmigung
  • die dort zuständige Behörde holt dann Zustimmung des FBA ein
zurück zur Übersicht