Volltext
Die Forderungen, die sich aus der Gefahrenabwehrverordnung ergeben, werden mit Hinblick auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit von dem Team der Leitstelle/ Funkzentrale durchgesetzt.
Hier können Sie z. B. folgende Verstöße melden:
- nicht genehmigte Veranstaltungen / Demonstrationen
- nicht genehmigte Brauchtums- oder andere Feuer
- Betreten oder Befahren von gesperrten Eisflächen
- aggressives Betteln, betteln mit Tieren
- unerlaubtes Plakatieren oder Graffitis
- Schulschwänzer
Folgende Angaben werden benötigt:
- Wer?
- Was?
- Wann?
- Wo?
Formulare
Eine Meldung gegen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann nur telefonisch erfolgen.