Gefahrenabwehrverordnung, Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Durchsetzung)

Volltext

Die Forderungen, die sich aus der Gefahrenabwehrverordnung ergeben, werden mit Hinblick auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit von dem Team der Leitstelle/ Funkzentrale durchgesetzt.

Hier können Sie z. B. folgende Verstöße melden:

  • nicht genehmigte Veranstaltungen / Demonstrationen
  • nicht genehmigte Brauchtums- oder andere Feuer
  • Betreten oder Befahren von gesperrten Eisflächen
  • aggressives Betteln, betteln mit Tieren 
  • unerlaubtes Plakatieren oder Graffitis
  • Schulschwänzer

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Wer?
  • Was?
  • Wann?
  • Wo?

Formulare

Eine Meldung gegen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann nur telefonisch erfolgen.

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