Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht mehr erfüllen, kann Ihnen diese entzogen werden.
Volltext
Wenn Sie Personen gewerblich transportieren, tragen Sie eine besondere Verantwortung. Daher müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, kann Ihnen die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) entziehen.
Gründe können zum Beispiel sein:
- Wegfall der körperlichen und geistigen Eignung
- erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
- eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht
- Alkoholmissbrauch
Wenn die zuständige Behörde Zweifel daran hat, ob Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, kann sie zunächst entsprechende Gutachten von Ihnen einfordern.
Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) erlischt mit der Entziehung.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über die Entziehung.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) kann entzogen werden, wenn Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind
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zum Beispiel wegen:
- Wegfall der körperlichen und geistigen Eignung
- erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
- eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht
- Alkoholmissbrauch
- bei Zweifeln kann zuständige Behörde Gutachten verlangen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) erlischt mit Entziehung
weiterführende Informationen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen wird, müssen Sie den damit verbundenen Führerschein sofort bei der Behörde abgeben, die die Entscheidung getroffen hat. Dort wird der Führerschein ungültig gemacht. Das gilt auch, wenn Sie die Entziehung anfechten.