Haben Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, zum Beispiel für Fahrten mit dem Taxi? Dann können Sie diese um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.
Volltext
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:
Fahrten mit
- einem Taxi
- einem Mietwagen
- einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- einem Krankenwagen.
Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.
Voraussetzungen
Bei der Erweiterung:
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für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
- Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
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für Fahrten mit einem Krankenwagen:
- Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
Gebühren
Gebühr: 37,50 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebühr für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für eine weitere Beförderungsart
Gebühr: 5,10 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
erforderliche Unterlagen
Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt für folgende Fahrten:
- mit dem Taxi
- mit einem Mietwagen
- mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- mit einem Krankenwagen
- es gibt jeweils unterschiedliche Anforderungen