Erwerb einer Waffe anzeigen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Erwerb einer Waffe anzeigen

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Voraussetzungen

  • Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
  • Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion. 

Verfahrensablauf

Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Hinweise (Besonderheiten)

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

  • Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme
  • Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen
  • Voraussetzung: Erwerbsberechtigung (Voreintrag) für die entsprechende Waffe durch Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein
  • Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
  • Zuständig: Waffenbehörde
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