Wollen Sie die Art der Einleitung aus einer Kleinkläranlage ändern, für die Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen? Dann müssen Sie bei der zuständigen Wasserbehörde eine Erlaubnisänderung beantragen.
Volltext
Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.
Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.
Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.
Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.
Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie ändern möchten.
- Sie halten die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen ein.
- Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Dokumente zur Kleinkläranlage, sofern vorhanden
- Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
- Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
- Dichtigkeitsnachweis
- Wartungsprotokolle
-
bei Versickerung
- Versickerungsnachweis
- hydrogeologisches Gutachten
- Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
-
bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
- hydrologisches Gutachten
- Stellungnahme und Einverständnis der Gewässereigentümerin oder des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen Person
- Lageplan, Flurkartenauszug
- Bauwerkszeichnungen
- Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
- gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
- gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Fristen
Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Direkteinleitung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Vollständigkeit und Umfang der Antragsunterlagen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Eine Änderung der Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Sie senden Ihren Antrag auf eine Erlaubnisänderung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
-
Diese
- prüft die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
-
Sie erhalten
- einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
- einen Ablehnungsbescheid für die Änderung
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
Sie zahlen die Gebühr.