Sie wollen eine Tankstelle betreiben? Dann müssen Sie diese Tankstelle vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Volltext
Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Fristen
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
- Tankstellen muss vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde angezeigt werden
- muss schriftlcih eingereicht werden
Unterstützende Insititutionen
Industrie- und Handelskammer