Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern

Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen beziehungsweise Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen.

Volltext

Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.

Voraussetzungen

Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister

Fristen

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.

Bearbeitungsdauer

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
  • Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

Kurzfassung

  • Wirtschaftsprüferinnen beziehungsweise Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen Wirtschafsprüferkammer melden, wenn sie Einträge im Berufsregister ändern möchten
  • Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer müssen Änderungen unverzüglich melden
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