Volltext
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Gebühren
Auskunft zu ggf. anfallenden Gebühren erteilt Ihnen die zuständige Behörde.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
- ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung
Ansprechpunkt
Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.