Blindenführhund beantragen

Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

Volltext

Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

Voraussetzungen

  • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
  • Verordnung durch den Augenarzt
  • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
  • persönliche Eignung des Hundehalters
  • täglicher Auslauf
  • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

  • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

  • speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen
  • Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
    • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
    • Verordnung durch den Augenarzt
    • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
    • persönliche Eignung des Hundehalters
    • täglicher Auslauf
    • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
  • Auskunft, Beratung und Antragstellung bei Krankenkasse
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