Wenn Sie alleinerziehend sind und Unterstützung im Alltag oder bei der Erziehung Ihres Kindes benötigen, können Sie die Betreuung in einer geeigneten Wohnform beantragen.
Volltext
Wenn Sie als Mutter oder Vater allein für ein Kind unter 6 Jahren sorgen und Hilfe bei der Erziehung oder im Alltag benötigen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind in einer geeigneten Wohneinrichtung Unterstützung erhalten.
Als geeignete Wohnform gelten beispielsweise:
- Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Einrichtungen
- betreute Wohngruppen für Alleinerziehende
- betreutes Einzelwohnen
Die Betreuung erfolgt in der Regel so lange, wie Sie es benötigen. Ältere Geschwister können mit aufgenommen werden, wenn Sie für sie allein verantwortlich sind.
Sind Sie schwanger, können Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes aufgenommen werden.
Mit Ihrer Zustimmung kann auch der andere Elternteil einbezogen werden. Deshalb werden Besuche und auch gelegentliche Übernachtungen des anderen Elternteils gefördert. Das gilt auch, wenn der andere Elternteil das Kind zum Beispiel zum Kinderarzt oder zu Behörden begleitet. In bestimmten Fällen ist auch eine gemeinsame Betreuung in der Wohnform möglich. Zum Beispiel um Sie in Ihrer verantwortungsvollen Elternschaft zu fördern und die familiäre Bindung zu stärken.
Während der Betreuung erhalten Sie Unterstützung dabei, Ihre Schul-, Ausbildung oder Arbeit zu beginnen oder fortzuführen.
Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend.
- Ihr Kind ist höchstens 6 Jahre alt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Alleinerziehende mit Kind unter 6 können Unterstützung in geeigneter Wohnform erhalten
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dies sind z.B.
- Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Einrichtungen
- betreute Wohngruppen für Alleinerziehende
- betreutes Einzelwohnen
- Betreuung erfolgt so lange, wie erforderlich
- ältere Geschwister können mit aufgenommen werden, wenn Elternteil für sie allein verantwortlich ist
- Schwangere können vor Geburt des Kindes aufgenommen werden
- mit Zustimmung kann auch anderer Elternteil einbezogen werden
- in bestimmten Fällen gemeinsame Betreuung in Wohnform möglich
- während der Betreuung Unterstützung dafür, Schule, Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen oder fortzuführen