Akteneinsicht in archivierte Jugendhilfeunterlagen beantragen (DDR-Heimkinder)

Volltext

Wer als Kind einige Zeit oder mehrere Jahre in einem DDR-Kinderheim untergebracht war, kann beim Fachbereich Bildung die Einsicht in archivierte Jugendhilfeunterlagen (die eigene Heimakte) beantragen.
Die Akteneinsicht hilft ehemaligen Heimkindern und Jugendlichen Informationen zu ihren Heimaufenthalten zu erhalten, um mit ihrer Vergangenheit abzuschließen bzw. eine Antwort auf offene Fragen zu erhalten.
Die Heimakte dient auch als Nachweis bei eventuellen Beantragungen von Entschädigungsleistungen.

Voraussetzungen

Aufenthalt in einem DDR Kinderheim

Antrag auf Akteneinsicht bei der Stadt Halle

Ansprechpunkt

Fachbereich Bildung, Abteilung Verwaltung und Finanzen, Team Verwaltung

Formulare

Antrag auf Akteneinsicht des Allgemeinen sozialen Dienstes (ehemalige DDR Heimkiner)

Datenschutzhinweis

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich schriftlich, per Mail oder telefonisch an die zuständige Stelle im Fachbereich Bildung, Team Verwaltung.
Es kann auch ein Termin vereinbart werden und Sie können persönlich vorsprechen.
Sie erhalten dann einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht des allgemeinen sozialen Dienstes, der bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück zum Fachbereich Bildunhg, Team Verwaltung gesandt werden muss.
Erst dann kann eine Recherche erfolgen, deren Ergebnis Ihnen dann in Schriftform zugeht.

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