Wenn Sie in Ihrer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) ergänzen oder ändern lassen möchten, müssen Sie dies beantragen.
Volltext
Wenn Sie eine Pilotenlizenz besitzen und bestimmte Angaben ergänzen oder ändern möchten, müssen Sie dies beantragen.
Dies kann zum Beispiel in folgenden Fällen vorkommen:
- Adressänderung
- Änderungen des Namens zum Beispiel in Folge einer Heirat
- Neueintragung eines Sprechfunkberechtigung
- Eintragung beziehungsweise Ergänzung eines Sprachnachweises
- Erweiterung oder der Erwerb einer Berechtigung
Dies betrifft Pilotenlizenzen für folgende Luftfahrzeugkategorien:
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Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln:
- PPL(A) – Privatpilotlizenz (Privat Pilot Licence) Flugzeuge
- PPL(H) - Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) Hubschrauber
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Leichtluftfahrzeuge:
- LAPL(A) – Leichtflugzeuge-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Flugzeuge
- LAPL(H) - Leichtflugzeug-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Hubschrauber
- Segelflugzeuge (Sailplane Pilot Licence - SPL)
- Freiballone (Balloon Pilot Licence - BPL)
Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ergänzung oder Änderung Ihrer Pilotenlizenz
- gültiges Identitätsdokument, zum Beispiel Personalausweis
- gegebenenfalls: Unterlagen zur Legitimation der angestrebten Änderung/Ergänzung in der Lizenz
Handlungsgrundlage(n)
- Anhang I FCL.015 a), Anhang VI ARA.GEN.315, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.015 a) 1. v), Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.015 a) 5., Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Kurzfassung
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Antrag auf Änderung oder Ergänzung der Pilotenlizenz zum Beispiel bei:
- Adressänderung
- Änderungen des Namens zum Beispiel in Folge einer Heirat
- Neueintragung einer Sprechfunkberechtigung
- Eintragung beziehungsweise Ergänzung eines Sprachnachweises
- Erlangung einer Berechtigung oder Änderung einer bestehenden Berechtigung
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gilt für folgende Luftfahrzeugkategorien:
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Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln:
- PPL(A) – Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) Flugzeuge,
- PPL(H) - Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) Hubschrauber
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Leichtluftfahrzeuge:
- LAPL(A) – Leichtflugzeuge-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Flugzeuge
- LAPL(H) - Leichtflugzeuge-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Hubschrauber
- Segelflugzeuge (Sailplane Pilot Licence - SPL)
- Freiballone (Balloon Pilot Licence - BPL)
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Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln:
- Antrag zu stellen bei zuständiger Luftfahrtbehörde