Verwaltungsstruktur & Aufgaben

Die Verwaltungsstruktur des Landratsamtes

Das Landratsamt ist räumliche Einheit (Gebietseinheit), selbständige institutionelle Einheit (juristische Person des öffentlichen Rechts, Körperschaft) und organisatorisch geschlossene Verwaltungseinrichtung (Verwaltungseinheit).

Der Kreis ist in erster Linie ein kommunaler Träger öffentlicher Aufgaben. Er nimmt als rechtsfähige Verwaltungseinheit in gebietskörperschaftlicher Form bestimmte öffentliche Angelegenheiten, die auf sein Gebiet bezogen sind, aus eigenem Recht, nach eigener Entschließung und in eigener Verantwortung als öffentliche Aufgaben wahr.

Das Landratsamt vollzieht ferner einen Bereich von Verwaltungsangelegenheiten des Staates, in denen der Kreis oder ein Organ des Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde fungieren. Das Landratsamt ist insoweit ein Teil des staatlichen Verwaltungsaufbaues.

Dezernate und Ämter