Mit der Einführung des Europäischen-Tiergesundheitsrechtsaktes, Verordnung (EU) 2016/429, sind auch die Abgangsmeldungen für Schafe, Schweine und Ziegen verpflichtend geworden. Bisher war die Meldung in der HI-Tier Datenbank (HIT) nicht möglich.
Ab dem 01. August 2023 können, neben den Stichtags- und Zugangsmeldungen, auch die Abgangsmeldung für die Tierarten Schaf, Schwein und Ziege in der HIT eingetragen werden. Damit einhergehend ist die Meldung verpflichtend innerhalb von 7 Tagen zu tätigen. Von der Abgangsmeldung erfasst sind die Tierbewegungen von lebenden Tieren. Schlachtungen, Tod oder Verendungen sind nicht Bestandteil der Meldeverpflichtung
Meldepflichtige sind:
- Schaf-, Schweine- und Ziegenhalter
- Viehhandelsunternehmen
- Transporteure
Bei Fragen wenden Sie sich an das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz:
Tel.:039004/7240-4318
E-Mail: veterinaer-lebensmittel(at)landkreis-boerde.de